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Ehe, Partnerschaft & Familie

Ich begleite Ehegatten seit vielen Jahren erfolgreich bei der Erstellung fairer und umfassender Eheverträge, die ganz und gar ihren Vorstellungen entsprechen. Darüber hinaus unterstütze ich auch beim Aufsetzen einer rechtskonformen Scheidungsfolgenvereinbarung, einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung.

Der Ehevertrag und seine möglichen Bestandteile

Die notarielle Beurkundung ist für den Abschluss eines Ehevertrags verpflichtend. So soll sichergestellt werden, dass beide Parteien eine rechtliche Beratung genossen und korrekte Informationen erhalten haben. Ob der Ehevertrag vor oder nach der Eheschließung aufgesetzt wird, spielt dabei keine Rolle.

  • Güterstand

In Ihrem Ehevertrag können Sie den Güterstand anpassen. Er regelt Ihr Vermögen in der Ehe und im Fall einer Scheidung. Gesetzlich handelt es sich bei einer ehelichen Lebensgemeinschaft um eine Zugewinngemeinschaft – die Vermögen werden nicht zusammengeführt. Sollte eine Scheidung erfolgen, wird das Vermögen beider Parteien zu Beginn und zum Ende der Ehe ermittelt und der mögliche Zugewinn fair verteilt. Üblicherweise muss der Partner mit höherem Zugewinn die Hälfte dieser Summe an den Ehegatten abtreten. In bestimmten Situationen kann diese Regelung für eine Partei existenzgefährdend sein. Hier lohnt sich die Abänderung des Güterstands im Ehevertrag. Möglich ist eine Gütertrennung oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft. Ich berate Sie hierzu gerne bei einem persönlichen Gespräch.

  • Unterhaltsregelung

Das Gesetz sieht für jede Ehe klar geregelte Unterhaltsansprüche vor. Diese gelten auch nach einer Trennung sowie unter Umständen sogar nach einer Scheidung – hier geht es letztlich beispielsweise um die Betreuung gemeinsamer Kinder oder besondere Umstände wie die Erkrankung eines Ehepartners. Im notariellen Ehevertrag können wir bestimmte Erweiterungen oder Einschränkungen dieser gesetzlichen Vorgaben für Sie vornehmen. So lässt sich beispielsweise die Höhe des Unterhaltsanspruchs begrenzen.

  • Altersvorsorge

Wenn zwei Menschen sich dazu entscheiden, ihr Leben miteinander zu teilen, sollte auch die Versorgung im Alter vertraglich abgesichert werden. Im Fall einer Scheidung bestimmt das Gesetz einen sogenannten Versorgungsausgleich – alle Ansprüche auf Versorgung und Rente werden für beide Parteien fair ausgeglichen. So wird sichergestellt, dass auch jener Partner im Alter abgesichert ist, der während der Ehe beispielsweise aufgrund gemeinsamer Kinder beruflich kürzergetreten ist. Manchmal kann diese Regelung dennoch unsinnig sein. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn einer der beiden Parteien über hohes privates Vermögen verfügt und nicht auf die Rentenzahlungen angewiesen ist. Ich berate Sie in diesen und vielen weiteren Sonderfällen zu den Möglichkeiten, die Regelung innerhalb Ihres Ehevertrags anzupassen.

Abschluss einer Scheidungs­folgen­vereinbarung

Ein notarieller Scheidungsfolgenvertrag kann den Scheidungsprozess oft stark verkürzen und Kosten einsparen. Die äußerst aufwühlende Erfahrung einer Scheidung versuchen wir mit unserer Hilfe in diesem Bereich zumindest ein wenig zu erleichtern. Der Vertrag regelt die Folgen der Scheidung in Bezug auf den Versorgungsausgleich, Ehegattenunterhalt, eventuelle Sorgerechtsbestimmungen, erbrechtliche Angelegenheiten und vieles mehr. Die Elemente Ihrer Scheidungsfolgenvereinbarung ermitteln wir im persönlichen Gespräch.

Vorsorge­vollmacht & Patienten­verfügung

Auf jemanden angewiesen zu sein – das ist selten ein gutes Gefühl. Nach einem schweren Unfall oder bei plötzlicher Erkrankung kann dieser Zustand aber schnell Realität werden. Es gilt deshalb, rechtzeitig vorzusorgen und unter Umständen eine Vollmacht sowie eine Patientenverfügung ausstellen zu lassen.

  • Vorsorgevollmacht

Bevollmächtigen Sie eine vertraute Person dazu, Entscheidungen für Sie zu treffen, zu denen Sie im Ernstfall nicht mehr in der Lage wären. Oft obliegt diese Vollmacht dem Ehepartner oder einem Familienmitglied. Es muss sich jedoch nicht um eine verwandte Person handeln. Wen Sie mit dieser Verantwortung betrauen, ist Ihnen freigestellt. Die gewählte Person muss allerdings Ihre Zustimmung geben. Welche Aufgaben der Person in diesem Fall konkret übertragen werden, können Sie vorab festlegen. Eine sogenannte Generalvollmacht schließt beispielsweise vermögensrechtliche Angelegenheiten ein. Doch auch persönliche Angelegenheiten liegen im Verantwortungsbereich des Bevollmächtigten – demnach also auch eventuell auftretende Fragen zur ärztlichen Behandlung. Diese lassen sich jedoch noch spezifischer in einer Patientenverfügung bestimmen.

  • Patientenverfügung

Neben einer Betreuungsverfügung, die letztlich den Rahmen für das gerichtliche Betreuungsverfahren festlegt, steht es Ihnen zusätzlich frei, eine Patientenverfügung aufzusetzen. Darin halten Sie Ihre Wünsche im Fall einer lebensgefährdenden Erkrankung fest und bestimmen, ob lebensverlängernde Maßnahmen getroffen werden sollen. Mit einer solchen Patientenverfügung nehmen Sie Ihr Lebensende daher nicht nur in die eigene Hand, sondern bewahren Ihre Familienmitglieder vor zusätzlicher Belastung im Sterbefall.

Sie haben Fragen zu den Themen Erbvertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung oder Vorsorgevollmacht? Gerne stehe ich Ihnen gemeinsam mit meinem Team beratend und durchführend zur Seite.