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Erbe & Schenkung

Besonders wenn die gesetzliche Erbfolge nicht der eigenen Vorstellung entspricht, ist ein notarielles Testament erforderlich. Ich berate Sie gerne umfänglich zu Ihren Möglichkeiten und finde mit Ihnen gemeinsam eine für Sie passende Lösung.

Auch zu den Themen Erbschein und Erbausschlagung informiere ich Sie gerne ausführlich in einem persönlichen Gespräch.

Testament oder Erbvertrag errichten

Ihr Testament bestimmt, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod verteilt wird. So können Sie ein Einzeltestament oder ein gemeinschaftliches Testament mit Ihrem Ehegatten oder Partner aufsetzen. Testamente, die ohne Notar erstellt werden, müssen handschriftlich verfasst und mit Ort und Datum dokumentiert werden. Doch gerade bei privat erstellten Testamenten kommt es häufig zu formellen Fehlern, welche die Gültigkeit im schlimmsten Fall aufheben können. Mein Team und ich unterstützen Sie dabei, ein formgültiges Testament zu errichten, das inhaltlich zweifels- und widerspruchsfrei sowie rechtlich korrekt ist. Gleichermaßen betreuen wir Sie bei der Errichtung eines Erbvertrags. Dabei handelt es sich um eine Vertragsform, die von mehreren Personen geschlossen wird – meist Ehegatten oder Lebenspartnern. Ein Erbvertrag ist bindend und kann nur von einem Notar finalisiert werden. Er beschleunigt in den meisten Fällen die Erbabwicklung nach einem Todesfall.

Erbschein ausstellen lassen oder Erbe ausschlagen

Die Abwicklung eines Erbfalls kann in manchen Fällen einen Erbschein erfordern. Wer sich als Erbe beweisen muss, zum Beispiel vor Banken oder Behörden, der kann vor dem Nachlassgericht einen Erbschein als Nachweis beantragen. Ein notariell beglaubigtes und formell korrektes Testament macht diesen Prozess meist nichtig.

Sie sind als Erbe vorgesehen, möchten dieses aber nicht annehmen? Gerne berate ich Sie gemeinsam mit meinem kompetenten Team zum Thema Erbausschlagung

Erbauseinander­setzung

Sofern nicht anders vom Erblasser bestimmt, sieht das Gesetz vor, dass Erbe auf die Erbengemeinschaft aufgeteilt wird. Die Erbauseinandersetzung beschreibt den Prozess der Aufteilung des Erbes und die anschließende Auflösung der Erbengemeinschaft. In manchen Fällen entscheiden sich die Erben jedoch für die gemeinsame Verwaltung des Erbes und verzichten auf eine Erbauseinandersetzung.

Soll eine Erbauseinandersetzung erfolgen, dann geschieht dies entweder durch den vom Erblasser im Testament festgelegten Testamentsvollstrecker, mit der Unterstützung eines Anwalts oder Notars oder durch die Erben selbst. Dabei wird zunächst der Nachlass bewertet, dann eine Einigung getroffen und anschließend der Erbauseinandersetzungsvertrag unterzeichnet.

Sie haben Fragen zur korrekten Abwicklung Ihrer Erbangelegenheiten? Gerne stehe ich Ihnen gemeinsam mit meinem Team beratend und durchführend zur Seite.